Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die künftige Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter.
Rechtsgrundlagen: § 2 EnAbgVergG
Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die künftige Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter.
Rechtsgrundlagen: § 2 EnAbgVergG