Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage der Entscheidungsbefugnis im Berufungsverfahren iZm der baurechtlichen Genehmigung eines Schweinestalles und der Nichtigerklärung durch die Aufsichtsbehörde zu thematisieren.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 4 Stmk ROG; § 68 Abs 4 Z 4 AVG