Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit dem Rückerwerb eines aufgrund eines Baurechtsvertrags und eines zwischen den Parteien geschlossenen Mietkaufvertrags zu befassen. Wie ist, in concreto, eine allfällige Wertsteigerung des Baurechts grunderwerbssteuerlich zu behandeln?
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 1 iVm; § 7 Abs 1 Z 1 lit b KVG