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Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig

SteuerrechtJudikaturMag. Barbara SommerRFG-Sra 2010/17RFG-Sra 2010, 116 - 117 Heft 3 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der UFS hat eindeutig festgestellt, dass sowohl Aufschließungs- als auch Erhaltungsbeiträge der Umsatzsteuer unterliegen.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 UStG

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