Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Verfassungskonformität von Eingriffen in "politische Rechte" durch den Ausschluss von Sitzungen des Gemeinderats, Gemeindevorstands und der Ausschüsse. Wie sind verfassungsrechtliche Ermächtigungsregeln hinsichtlich "bloß" partieller Ausübungsbeschränkungen zu sehen und in welcher öffentlich-rechtlichen Handlungsform sind solche Beschränkungen zu erledigen?