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Förderung des Körpersports von Behinderten ist ein gemeinnütziger und kein mildtätiger Zweck

SteuerrechtJudikaturMag. Barbara Sommer, Leitner und LeitnerRFG-Sra 2010/1RFG-Sra 2010, 25 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der UFS Wien prüfte, ob die Förderungen von sportlichen Betätigungen von Behinderten unter die Regelungen der Hilfsbedürftigkeit iSd § 37 BAO fallen können.

Rechtsgrundlagen: § 4a Z 3 EStG; § 4a Z 4 EStG; § 37 BAO

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