Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Ansicht des BMF, ob die Verpflegung und Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Schulen gegen Einhebung von Unkostenbeiträgen einen Betrieb gewerblicher Art begründet.
Rechtsgrundlagen: Rz 272 UStR 2000
Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Ansicht des BMF, ob die Verpflegung und Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Schulen gegen Einhebung von Unkostenbeiträgen einen Betrieb gewerblicher Art begründet.
Rechtsgrundlagen: Rz 272 UStR 2000