Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins unechte oder echte Mitgliedsbeiträge darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins unechte oder echte Mitgliedsbeiträge darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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