Zusammenfassung: Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die in Ausarbeitung stehende Registerverordnung dar, mit der die gemeinschaftsrechtlichen Berichtsverpflichtungen Österreichs erleichtert werden sollen. Es wird auf die Rechtsgrundlage, das Ziel und den Gegenstand des Registers eingegangen und über die zukünftigen Meldeverpflichtungen informiert.
Rechtsgrundlagen: § 59 WRG 1959; § 59a WRG 1959