Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Regelung im AbgabensicherungsG, wonach der gemeinnützigen Vereinen jährlich zustehende Freibetrag nicht verfällt, sondern angesammelt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 23 KStG
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Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Regelung im AbgabensicherungsG, wonach der gemeinnützigen Vereinen jährlich zustehende Freibetrag nicht verfällt, sondern angesammelt werden kann.
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