Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob eine Marketing-GmbH, die Sportvereine gegen Lizenzgebühr mit sportlichen Informationen versorgt und hohe Gewinne tätigt gemeinnützig sei.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob eine Marketing-GmbH, die Sportvereine gegen Lizenzgebühr mit sportlichen Informationen versorgt und hohe Gewinne tätigt gemeinnützig sei.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO
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