§ 6 Abs 16 UStG
In der EuGH Entscheidung ging es um die Frage, ob trotz eines fehlendes Ausschlussrechts durch den Pächter eine Befreiung von der Umsatzsteuer für die Verpachtung von Fischereirechten möglich sei, wenn sich der Verpächter das Recht vorbehält, das Grundstück auch selbst zu benutzen oder anderen den Gebrauch zu erlauben.