AÜG; Art 21 B-VG
Der Autor beschreibt, welche Konsequenzen die im Rahmen der AÜG-Novelle BGBl I 2005/104 verfügte Erweiterung des Geltungsbereichs des AÜG auf Arbeitskräfteüberlassungen an Gemeinden und Gemeindeverbänden insbesondere für die Haftung und die Fürsorgepflicht von Gemeinden entfaltet.