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Vorsicht: AÜG ist auf Arbeitskräfteüberlassung an Gemeinden awnendbar!

Arbeitsrecht - SozialrechtStefan KühteublRFG 2007/25RFG 2007, 91 - 92 Heft 2 v. 1.6.2007

AÜG; Art 21 B-VG

Der Autor beschreibt, welche Konsequenzen die im Rahmen der AÜG-Novelle BGBl I 2005/104 verfügte Erweiterung des Geltungsbereichs des AÜG auf Arbeitskräfteüberlassungen an Gemeinden und Gemeindeverbänden insbesondere für die Haftung und die Fürsorgepflicht von Gemeinden entfaltet.

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