Zusammenfassung: Die Autorin weist darauf hin, dass § 15 Abs 3 Z 5 FAG 2005, der am 1.1.2006 in Kraft trat, den Gemeinden nunmehr ein freies Beschlussrecht zur Einhebung von Parkgebühren für das Abstellen mehrspuriger Fahrzeuge in Kurzparkzonen gewährt. Darauf aufbauend gibt Riedl-Schuh einen Überblick über die daraus resultierenden Änderungen in den Kurzparkzonengesetzen der einzelnen Länder.