Zusammenfassung: Kurzinformation über eine Regelung im Ust-Wartungserlass 2006, wonach die Übertragung von Sachmitteln an gemeinnützigen Sportvereine bei Werbetätigkeit des Vereins keinen Leistungsaustausch oder Eigenverbrauch begründet.
Rechtsgrundlagen: § 1 Ustg; UST-Wartungserlass 2006