Zusammenfassung: Die Kostenbeiträge, die Vereine an einen Tourismusverband für die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung leisten, sind als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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Zusammenfassung: Die Kostenbeiträge, die Vereine an einen Tourismusverband für die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung leisten, sind als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG
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