Zusammenfassung: Der UFS erläutert, dass der Bezug einer Energieabgabenvergütung durch einen Liebhabereibetrieb die Erfüllung des einkommensteuerlichen Betriebsbegriffs voraussetze.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 EnAbgVergG; § 2 Abs 1 EnAbgVergG; § 23 Z 1 EStG; § 28 BAO; Art 4 6. MWSt-RL