Zusammenfassung: Auch eine nur partielle Auslagerung von Aufgaben ist unter das Tatbestandselement der Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben nach Art 34 BBG zu subsumieren.
Rechtsgrundlagen: Art 34 BBG 2001
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Auch eine nur partielle Auslagerung von Aufgaben ist unter das Tatbestandselement der Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben nach Art 34 BBG zu subsumieren.
Rechtsgrundlagen: Art 34 BBG 2001
Schlagwörter: