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Steuer - Radar, Landesfeuerwehrverband stellt keine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung dar

FinanzrechtMag. Sigrid Strehle und Mag. Barbara Sommer, Mitarbeiterinnen, Leitner + Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Wien - LinzRFG-Sra 2006/1RFG-Sra 2006, 18 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das BMF stellt fest, dass ein Landesfeuerwehrverband keine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 2 Z 3 KStG

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