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Steuer - Radar, Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

FinanzrechtMag. Sigrid Strehle und Mag. Barbara Sommer, Mitarbeiterinnen, Leitner + Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Wien - LinzRFG-Sra 2006/6RFG-Sra 2006, 19 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der UFS bejaht in seiner Entscheidung den anteiligen Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden.

Rechtsgrundlagen: § 12 UStG

Stichworte: ARD 6530/7/2005

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