Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag wird die Ermittlung der eigenen Maastrichtergebnisse durch die Gemeinden. In diesem Zusammenhang versucht der Autor durch konkrete Berechnungsvorschläge eine Optimierung des Ergebnisses zu erzielen.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 Z 2 VRV; § 17 Abs 1 Z 2 VRV; Anlage 5b der Anlage VRV