RL 2000/78/EG : Art 4
Es stellt eine unzulässige Diskriminierung wegen der Religion dar, wenn eine bei einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatungen zuständige AN gekündigt wird, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
RL 2000/78/EG : Art 4
Es stellt eine unzulässige Diskriminierung wegen der Religion dar, wenn eine bei einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatungen zuständige AN gekündigt wird, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.
