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Wahlärztin in Privatklinik - keine echte Dienstnehmerin

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/378RdW 2026, 481 Heft 7 v. 13.7.2026

ABGB: § 1151

Kann eine Radiologin, die in den Räumlichkeiten der von der bekl GmbH betriebenen Privatklinik samt Privatambulanz eine Wahlarztordination betreibt, den von ihr selbst gewählten Arbeitsablauf jederzeit ändern und ist sie an keine Weisungen der GmbH gebunden, kann sie ihre Leistungen (Befundungen) zu beliebigen Zeiten und auch von

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