ABGB: § 1151
Kann eine Radiologin, die in den Räumlichkeiten der von der bekl GmbH betriebenen Privatklinik samt Privatambulanz eine Wahlarztordination betreibt, den von ihr selbst gewählten Arbeitsablauf jederzeit ändern und ist sie an keine Weisungen der GmbH gebunden, kann sie ihre Leistungen (Befundungen) zu beliebigen Zeiten und auch von

