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Dringender Tatverdacht gegen Medieninhaber - Beschlagnahme von Datenträgern

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/370RdW 2026, 470 Heft 7 v. 13.7.2026

MedienG: § 31

StPO: §§ 115f, 115l, 135, 136, 144, 147, 155, 157

Richtet sich die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten gegen eine Person, "deren Vernehmung als Zeuge gem § 155 Abs 1 Z 1 StPO verboten ist oder die gem § 157 Abs 1 Z 2 bis 4 StPO berechtigt ist, die Aussage zu verweigern", hat die Staatsanwaltschaft den Rechtsschutzbeauftragten zugleich mit dem Antrag auf gerichtliche Bewilligung der Beschlagnahme um Ermächtigung zur Antragstellung zu ersuchen

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