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Die Zukunft der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

SteuerrechtBlick nach DeutschlandMichael StahlschmidtRdW 2026/332RdW 2026, 431 Heft 6 v. 10.6.2026

"Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch", so die Devise von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. "Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt", führte er weiter aus. "Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei ausgeht, wenn er Steuern hinterzogen hat und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstattet," so Klingbeil. "Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zulasten von uns allen." Aus diesem Grunde entwickelt das deutsche Bundesfinanzministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuerkriminalität. In diesem soll die grundsätzliche Straffreiheit der Selbstanzeige abgeschafft werden. Geplant ist nur noch die Wirkung einer Strafmilderung ab bestimmten Schwellenwerten.

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