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VwGH: Keine Kommunalsteuerpflicht für eine "Stufenpension"

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2026/330RdW 2026, 428 Heft 6 v. 10.6.2026

Nach einer teilweisen Betriebseinstellung zahlte der Arbeitgeber den nicht mehr weiterbeschäftigten Dienstnehmern zur Versorgung bis zur gesetzlichen Pension eine "Stufenpension". Diese Zahlungen unterliegen nicht der Kommunalsteuer. - VwGH 8. 4. 2026, Ra 2024/15/0061.

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