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Rückforderung von überhöhten Entgeltzahlungen an freigestelltes Betriebsratsmitglied - 3-jährige Verjährungsfrist

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter/Bearbeiterin: Manfred LindmayrRdW 2026/321RdW 2026, 410 Heft 6 v. 10.6.2026

ArbVG: §§ 115, 117

ABGB: § 877

Hat ein freigestelltes BR-Mitglied entgegen dem betriebsverfassungsrechtlichen Privilegierungsverbot nach § 115 ArbVG überhöhte Entgelte bezogen, hat es die Differenz zu den Gehältern, die ihm unter Zugrundelegung eines fiktiven Karriereverlaufs zugestanden wären, zurückzuzahlen. Dieser Rückforderungsanspruch des AG unterliegt der 3-jährigen Verjährungsfrist.

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