BO Wien: §§ 7a, 128, 129
Bei seiner Entscheidung über einen Bauauftrag, der die gewerbliche Nutzung von Aufenthaltsräumen näher bezeichneter Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszweckeuntersagt, hat das VwG die spätere rechtskräftige Umwidmung der betroffenen Wohnungen in gewerbliche Apartments zu berücksichtigen.

