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UVP-G 2000: Bundesstraße - Antrag auf Abschnittsgenehmigung erst im Beschwerdeverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/312RdW 2026, 398 Heft 6 v. 10.6.2026

UVP-G 2000: §§ 18a, 24f

1. Bei der Trassenfestlegung von Bundesstraßen handelt es sich kompetenzrechtlich um eine Angelegenheit des Bundes, die auch die Prüfung alternativer Trassenvarianten umfasst (VfGH 9. 12. 2025, E 210/2025, E 234/2025); für die Prüfung von Alternativlösungen und das Treffen einer Auswahlentscheidung in Bezug auf den Straßenverlauf im naturschutzbehördlichen Verfahren bleibt kein Raum.

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