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VwGH: Ausschlussgrund "erhebliche Mängel im Rahmen eines früheren Auftrags"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Matthias Öhler/Beatrice PutreRdW 2026/309RdW 2026, 396 Heft 6 v. 10.6.2026

BVergG 2018: § 78 Abs 1 Z 9, § 141 Abs 1 Z 2

VwGH 27. 3. 2026, Ra 2024/04/0315-8

Die AG (Stadt Wien, Wiener Wohnen) führte ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrags über Baumeisterarbeiten durch. Die AG teilte einer Bieterin mit, dass ihr Angebot wegen mangelnder Zuverlässigkeit gem § 78 Abs 1 Z 9 iVm § 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018 ausgeschieden werde. In der Begründung der Ausscheidensentscheidung war angegeben, dass die Bieterin bei insg 6 Bauvorhaben der AG Subunternehmer ohne vorherige Genehmigung eingesetzt und damit "schwere Vertragsverletzungen" begangen habe.

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