EuGVVO 2012: Art 7
Rom II-VO: Art 4
Die T* Limited betrieb von ihrem Sitz auf Malta aus über ihre Website ein Online-Casino. Sie richtete ihr Angebot auf den gesamten europäischen Markt aus. Sie ist Inhaberin einer aufrechten maltesischen Glücksspielkonzession, nicht aber einer Konzession nach dem österreichischen GSpG, und derzeit in Insolvenz. Gestützt auf Schadenersatz begehrt der im Sprengel des österreichischen ErstG wohnhafte Kl von den Geschäftsführern der Limited die Rückzahlung seines Spielverlustes. An der internationalen Zuständigkeit des ErstG bestehen keine Zweifel:

