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Unfall im Stiegenhaus eines Miethauses - kein geschützter Wegunfall

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2026/289RdW 2026, 373 Heft 6 v. 10.6.2026

Der von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützte Arbeitsweg beginnt und endet an der Außenfront des Wohnhauses; verletzt sich ein DN bei einem Sturz im allgemein zugänglichen Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses, steht der Unfall nicht unter UV-Schutz. Eine die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigende Begrenzung des (nicht geschützten) häuslichen Bereichs durch Ausnahmen von diesem Grundsatz wird nicht anerkannt. OGH 11. 2. 2026, 10 ObS 11/26d.

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