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Verweis auf Whistleblowing-Plattform nach Belästigungsvorwurf

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2026/287RdW 2026, 373 Heft 6 v. 10.6.2026

Wird einem zur Entlassung berechtigten Vertreter der AGin der Vorwurf der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen durch einen Kollegen bekannt, ist es nicht ausreichend, die betroffenen Mitarbeiterinnen an die konzerninterne Whistleblowing-Plattform zu verweisen. Das Auftreten einer sexuellen Belästigung im Betrieb erfordert aber eine angemessene Reaktion des AG. Wurde die Entlassung des Belästigers erst rund 2 Monate nach Bekanntwerden der Anschuldigungen bei der AG ausgesprochen, ist die Entlassung verspätet. OGH 19. 2. 2026, 9 ObA 5/26i.

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