vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Verfall einer Marke bei Irreführung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/138RdW 2026, 177 Heft 3 v. 11.3.2026

RL 2008/95/EG : Art 12

RL (EU) 2015/2436 : Art 20

Nach Art 12 Abs 2 Buchst b RL 2008/95/EG (MarkenRL) und Art 20 Buchst b RL (EU) 2015/2436 (MarkenRL 2015) wird eine Marke für verfallen erklärt, wenn sie nach dem Zeitpunkt ihrer Eintragung "infolge ihrer Benutzung" durch den Inhaber (oder mit Zustimmung des Inhabers) geeignet ist, das Publikum "insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft" der Waren oder Dienstleistungen irrezuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte