Österreich und Deutschland haben im Februar 2026 auf Basis von Art 25 Abs 3 des DBA-Deutschland eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, die der Klärung der zwischenstaatlichen Behandlung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung dient. Erlass des BMF vom 2. 3. 2026, 2026-0.161.335.

