Beschleunigt durch die COVID-19-Pandemie hat das Homeoffice einen neuen Stellenwert erlangt, wobei sich bei grenzüberschreitender Homeoffice-Tätigkeit heikle zwischenstaatliche Fragestellungen auftun.1 Für Unternehmen schwingt dabei das Risiko einer Homeoffice-Betriebsstätte mit, wenngleich das BMF bereits 2023 die Frage einer Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden deutschen Holding grds verneint hat.2 Die Fragestellungen zu Homeoffice-Betriebsstätten gehören allerdings auf internationaler Ebene geklärt, weshalb die OECD am 19. 11. 2025 ein Update ihres Musterkommentars veröffentlicht hat.3 Darin finden sich auch wesentliche Aussagen darüber, unter welchen Umständen und Gegebenheiten die Nutzung eines Homeoffice eine Betriebsstätte nach Art 5 Abs 1 OECD-MA begründen kann. Das BMF gibt in einer aktuellen Info4 einen Überblick über die neuen Aussagen und Beispiele im OECD-MK.5

