vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen für Arbeiter und ihre Auswirkung auf die Kollektivverträge

ArbeitsrechtChristoph WiesingerRdW 2026/35RdW 2026, 34 Heft 1 v. 15.1.2026

Im Jahr 2017 wurden die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse von Arbeitern an jene der Angestellten angepasst. Davon ausgenommen blieben Saisonbranchen, in denen der Kollektivvertrag (KollV) weiterhin Abweichendes regeln durfte. Da aber bis zuletzt die Rechtsunsicherheit, welche Branchen genau darunter zu verstehen sind, bestehen blieb, regelte der Gesetzgeber die Materie kürzlich neuerlich.11Die Neuregelung war bei Abgabe des Manuskripts noch nicht kundgemacht; die Aussagen beziehen sich daher auf die Beschlüsse des NR (187 BlgNR 28. GP ), wogegen der BR keinen Einspruch erhoben hat (121/BNR). Mittlerweile ist das Gesetz kundgemacht (BGBl I 2025/111). Die Dauerregelung ist klar, das rückwirkende Inkrafttreten kann aber doch Probleme aufwerfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte