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VwGH zum Mantelkauftatbestand in der Immobilienbranche

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2025/479RdW 2025, 626 Heft 9 v. 11.9.2025

Auch ein Gesellschafterwechsel von nur 55 % und eine Änderung der Tätigkeit der Gesellschaft vom An- und Verkauf von Immobilien zur Vermittlung von Immobilien, kann - iZm einem Geschäftsführerwechsel - die Vor­aussetzungen des Mantelkauftatbestands nach § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG 1988 erfüllen. - VwGH 24. 6. 2025, Ro 2023/15/0031.

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