vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anerkenntnis während Verfahrensunterbrechung zur Vorabentscheidung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/464RdW 2025, 609 Heft 9 v. 11.9.2025

ZPO: § 395

GOG: § 90a

Nach stRsp kann auch in dritter Instanz nach Abgabe eines (vorbehaltlosen, dh eindeutigen und unbedingten) Anerkenntnisses des Klagsanspruchs über Antrag der klP Partei ein Anerkenntnisurteil nach § 395 ZPO gefällt werden. Die vollständige Zahlung durch den Bekl (Kapital, Zinsen und Kosten) hindert die Erlassung des Anerkenntnisurteils über das Zahlungsbegehren nicht. Gegen eine Exekution muss sich der Verpflichtete mit Oppositionsklage nach § 35 EO zur Wehr setzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!