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Verletzung von Ruf und Ehre - Herkunftslandprinzip des § 20 Abs 1 ECG?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2025/459RdW 2025, 603 Heft 9 v. 11.9.2025

ABGB: § 1330

ECG: §§ 3, 20, 22

Nach § 20 Abs 1 ECG (in Umsetzung des Art 3 Abs 2 EC-RL) richten sich im koordinierten Bereich (§ 3 Z 8 ECG) die rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter (hier: bekl Host-Providerin Sitz in Slowakei) nach dem Recht dieses Staats. Diese Bestimmung enthält für Eingriffe in das (allgemeine) Persönlichkeitsrecht eine Sachnormverweisung auf die materiellen Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats.

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