In ihrem aktuellen Newsletter 8/2025 hat die Österreichische Gesundheitskasse die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 verlautbart (die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten). Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025.

