Der OGH hat ein Vorabentscheidungsersuchen zur Zulässigkeit "automatisierter Entscheidungen im Einzelfall" gem Art 22 DSGVO iZm automatischen Bonitätsprüfungen von Kunden eines Versandhändlers, die zur Ablehnung bestimmter "unsicherer" Zahlungsarten führen können, nicht aber zu einer Ablehnung des Auftrags an sich, gestellt. OGH 13. 8. 2025, 6 Ob 15/25m.

