ABGB: §§ 914 f
Die Zins-Swap-Vereinbarung (vereinbarter Austausch zukünftiger Zinszahlungen in einer bestimmten Währung während eines festgelegten Zeitraums) ist ein auf den Finanzmärkten weit verbreitetes Instrument, das es den Vertragsparteien ermöglicht, bestehende Zinsrisken zu steuern und an die individuellen Zinserwartungen anzupassen. Zu diesem Zweck werden - so auch hier - oftmals Rahmenverträge abgeschlossen, um eine standardisierte Vertragsgrundlage zu schaffen.

