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Interzession: Erkennbarkeit der Uneinbringlichkeit des Überbrückungskredits?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/410RdW 2025, 537 Heft 8 v. 13.8.2025

KSchG: §§ 25c, 25d

Steht fest, dass der Bank die Gefahr der Uneinbringlichkeit des gewährten Überbrückungskredits tatsächlich nicht bekannt war, wurde damit ein allfälliger - durch einen aktiv betriebenen Sicherungswunsch des Gläubigers begründeter - erster Anschein entkräftet, dass der Gläubiger die Einbringung der Kreditforderung als nicht gesichert ansah. Einen Anschein des "Kennenmüssens" gibt es nicht.

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