Gibt der selbstständige GmbH-Geschäftsführer, der Einkünfte nach § 22 Abs 2 Z 2 EStG 1988 erzielt, seine Betätigung auf, ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln und eine Aufgabebilanz zu erstellen. Strittig wurde, ob die Kapitalforderung aus der Abfindung der Betriebspension in der Aufgabebilanz auszuweisen war. - VwGH 24. 4. 2025, Ro 2023/13/0025.

