Gegenstand des gegen den Steuerpflichtigen geführten Strafverfahrens war, ob er sich bei der Berufsausübung rechtswidrig verhalten und damit Vermögensvorteile verschafft hat. Im Abgabenverfahren wurde die Abziehbarkeit der Kosten für die Strafverteidigung strittig. - VwGH 24. 4. 2025, Ra 2024/15/0060.

