vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückwirkende Kollektivvertragserhöhung der Ist-Gehälter wirkt auch für inzwischen ausgeschiedene Arbeitnehmer

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/376RdW 2025, 487 Heft 7 v. 17.7.2025

ArbVG: § 2 Abs 2 Z 3, § 11 Abs 2

Vereinbaren die KV-Parteien eine rückwirkende Erhöhung der Ist-Gehälter, haben auch die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen AN Anspruch auf eine entsprechende Differenzzahlung, wenn ihr Dienstverhältnis am Tag des Wirksamkeitsbeginns der Gehaltserhöhung noch bestanden hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte