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Verein - Vertretung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/366RdW 2025, 476 Heft 7 v. 17.7.2025

ABGB: §§ 6, 7

VerG 2002: § 6

Während bei juristischen Personen öffentlichen Rechts etwaige Handlungsbeschränkungen der zur Vertretung berufenen Organe in Organisationsvorschriften auch im Außenverhältnis wirksam sind, kommt es bei privatrechtlichen Körperschaften wie einem Verein - vom (hier nicht vorliegenden) Fall kollusiven Zusammenwirkens zwischen Vertreter und nicht schutzwürdigem Drittem abgesehen - ausschließlich darauf an, ob eine rechtsgeschäftliche Erklärung vom zuständigen Organ abgegeben wurde, nicht aber, ob diese Erklärung auch auf einem satzungs- bzw statutengemäßen Beschluss im Innenverhältnis beruht.

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