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Wohnimmobilienkredit: Produktinformationsblatt, Beispiele

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/360RdW 2025, 472 Heft 7 v. 17.7.2025

HIKrG: §§ 7, 8

KSchG: § 28a

Ein Produktinformationsblatt (hier: Allgemeine Informationen gem § 7 HIKrG), das keine Vertragsbestimmungen enthält und auch nicht den Kreditverträgen zugrunde gelegt wird, dient bloß der Aufklärung des Verbrauchers und ist daher von § 28 Abs 1 KSchG nicht erfasst. Ein behaupteter Verstoß gegen die Informationspflicht des § 7 HIKrG kann jedoch Gegenstand der Unterlassungsklage nach § 28a KSchG sein. Ein entsprechender Unterlassungsanspruch des Kl (VKI) bestand hier jedoch nicht:

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