HIKrG: § 24
RL 2014/17/EU : Art 4, Art 23
§ 24 Abs 1 HIKrG definiert den Begriff des Fremdwährungskredits entsprechend den Vorgaben des Art 4 Z 28 RL 2014/17/EU [über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher ...; WIKrRL]. Ein Fremdwährungskredit liegt danach nicht nur dann vor, wenn ein in Österreich ansässiger Verbraucher einen Kredit zB in Schweizer Franken aufnimmt, sondern auch, wenn er sein Einkommen - zB als Grenzgänger - in Schweizer Franken bezieht und in Österreich einen Euro-Kredit aufnimmt.

